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Sieg hat Bestand: Rülzheimer Protest abgewiesen
Das Verbandsgericht des Südwestdeutscher Fußballverband e. V. hat die Berufung des SV Rülzheim gegen die Spielwertung (1:0-Heimsieg unserer Elf am 1. Spieltag) zurückgewiesen. Der Heimsieg unserer Elf hat somit weiterhin Bestand! ⚽️